Die islamische Bestattung

Allgemein:

Wenn der Tod naht

Wenn bei einer Person der Tod unmittelbar bevorsteht, sind Familienmitglieder sowie enge Freunde nach Möglichkeit angehalten, sich zu der sterbenden Person zu begeben und ihr Hoffnung und Wohlwollen entgegenzubringen und sie zu ermutigen, die „Šahāda“ zu sprechen. Damit wird bezeugt, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Laut islamischer Tradition rezitieren die Angehörigen die Sura Sīn (Kapitel 36 des Heiligen Qurʾān) am Sterbebett, bevor der Tod eintritt.1 Zudem wird das „Takbīr“ (Allāhu Akbar, Deutsch: „Allah ist der Größte“) und die „Kalima Šahāda“ in der Nähe der betreffenden Person leise gesprochen:

Transkription:

ʾašhadu an ilāha illā-llāhu waḥdahu šarīka lahu, wa ašhadu anna muḥammadan ʿabduhu wa rasūluhu.

Übersetzung: Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Er ist der Alleinige, Er hat keine Partner, und ich bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist.

Wenn der Tod eingetreten ist

Ist der Tod eingetreten, wird Folgendes gesprochen:

(Der Heilige Qurʾān: 2:157)

Transkription:

ʾInnā li-llāhi wa innā ʾilaihi raǧiʿūn

Übersetzung: Wahrlich, Allahs sind wir und zu Ihm kehren wir heim.

Damit wird ausgesagt, dass wir das Eigentum Gottes sind. Er vermag, wann immer Er will, dieses Eigentum zurückzunehmen.

Anschließend werden die Augen des Verstorbenen geschlossen, und wenn notwendig, der Unterkiefer zusammengebunden. Die Füße werden an den beiden großen Zehen zusammengebunden und der Körper wird mit einem sauberen Tuch zugedeckt. Zudem ist man angehalten, für die verstorbene Person zu beten, dass Allah ihre Sünden vergeben möge. Der Verstorbene sollte so schnell es geht beerdigt werden.

Ausdruck der Trauer

Der Islam erlaubt bei einem Todesfall seine Trauer zum Ausdruck zu bringen. Dies soll aber in einer angemessenen Art geschehen. Dabei sind das leise Weinen und das Vergießen von Tränen zum Zeitpunkt des Todes, bei der Beerdigung und beim Begräbnis erlaubt. Das laute Wehklagen, das Zerreißen von Kleidern oder das Zerbrechen von Gegenständen sind verboten.

Ein Angehöriger verstirbt, was nun?

Häuslicher Sterbefall

Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser führt eine sogenannte „ärztliche Leichenschau“ durch, um den natürlichen Tod festzustellen. Im Anschluss übergibt dieser den Leichenschauschein/die Todesbescheinigung. Ohne diese Dokumente darf die verstorbene Person nicht vom Bestatter abgeholt werden.

1 Ibn Maǧā, Abwāb al-Ǧanāʾiz, Bāb: ma yuqālu ʿinda l-marīḍ ʾiḏā ḥaḍara […]

Sollte die Todesursache unklar sein oder sollte es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod geben, wird der Leichnam von der Kriminalpolizei begutachtet und erst durch die Staatsanwaltschaft freigegeben.

Sterbefall in einer stationären Einrichtung In einem Heim kümmert sich die Heimleitung um die notwendigen ärztlichen Papiere. Im Krankenhaus stellt der diensthabende Arzt die notwendigen Papiere aus. Anders als im Krankenhaus gibt es in Heimen keine Möglichkeit der Kühlung, weswegen zeitnah ein Bestatter zum Abholen des Leichnams beauftragt werden sollte.

Notwendige Dokumente

Neben den oben genannten ärztlichen Dokumenten werden je nach Personenstand des Verstorbenen ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) und die Geburtsurkunde sowie eventuell weitere Dokumente zum Nachweis des Personenstandes benötigt (siehe Tabelle unten).

Sollten die Dokumente nicht griffbereit sein, kann trotzdem eine Beerdigung oder eine Überführung ins Ausland stattfinden. Hierfür wird eine Rückstellung der Beurkundung, also eine Art vorläufige Sterbeurkunde, beantragt.

Bei einer Auslandsüberführung wird zusätzlich ein Nachweis der (ehemaligen) Staatsangehörigkeit des Landes benötigt, in das überführt wird (Reisepass, Geburtsurkunde o.ä.).

Personalausweis/Reisepass Geburtsurkunde Heiratsurkunde

Sterbeurkunde des Ehepartners

Scheidungsurteil (rechtskräftig)

  1. Ablauf rituelle Waschung:

Die rituelle Waschung

(Ġusl-e Mayyat)

Das Ġusl-e Mayyat (rituelle Waschung) ist ein essenzieller Dienst, den die Familienmitglieder an den Verstorbenen leisten. Das Ġusl-e Mayyat wird vor dem Totengebet vollzogen. Dabei dürfen Männer nur männliche Verstorbene waschen und Frauen nur weibliche. In Notund Ausnahmefällen darf die Ehefrau den Ehemann waschen, so auch der Ehemann seine Ehefrau.2

Für das Ġusl-e Mayyat wird frisches oder lauwarmes Wasser verwendet. Der Schambereich (bei Männern vom Bauchnabel bis zu den Knien; bei Frauen von der Brust bis zu den Knien) bleibt während der gesamten Waschung bedeckt. Der undurchsichtige Stoff sollte bereits vor dem Entkleiden entsprechend positioniert werden. Die Praxis des Heiligen ProphetenSAW war es, dass er einige Sidr-Blätter (ZiziphusBlätter) in das Wasser gab und damit den Körper des Toten wusch. Nach dem Ṭahārat (Waschung des Intimbereiches) werden zunächst die Gliedmaßen gewaschen, die während des Wuḍū gewaschen werden. Dabei werden der Mund und die Nasenlöcher lediglich mit angefeuchteter Hand berührt. Nach dem Wuḍū wird der Körper vollständig gewaschen; erst die rechte Seite und anschließend die linke Seite. Die Füße werden erst in diesem Vorgang des Ġusl gewaschen. Der Körper wird insgesamt drei Mal gewaschen. Beim letzten Waschvorgang wird der Körper parfümiert. Der Heilige ProphetSAW benutzte hierfür Campher (Kāfūr).

Umhüllung mit den Leichentüchern

(Kafan)

Nachdem der Körper des Verstorbenen getrocknet wurde, wird er in weiße Leichentücher (Kafan) umhüllt.

Das Kafan der Männer besteht aus drei Teilen: einem oberen Tuch, welches den oberen Teil des Körpers bedeckt (Qamīḍ), einem unteren Tuch, welches den unteren Teil bedeckt, und einem großen Tuch, welches den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt.

Für die Frauen werden zwei zusätzliche Tücher verwendet, eines für die Brust und eines für den Kopf. Ein Märtyrer wird weder gewaschen noch wird er mit dem Kafan umhüllt. Er wird in dem Zustand begraben, in dem er sich zum Zeitpunkt des Todes befand. Auch bei Personen, die an einer ansteckenden Krankheit sterben (z.B. Pest oder COVID-19), muss keine Waschung vorgenommen werden. Wenn der Zustand des Leichnams keine Waschung zulässt, wird das Tayammum vollzogen.

Nach dem Ġusl und der Umhüllung im Kafan

wird das Gesicht des Verstorbenen gezeigt.3

Das Totengebet (Namaz-e Ǧanāza)

Das Totengebet ist Farḍ al-Kifāya (Pflicht des Genügeleistens), bei dem es ausreicht, wenn eine ausreichende Anzahl daran teilnimmt. Wenn jedoch niemand das Totengebet für einen Muslim oder eine Muslima spricht, werden alle Muslime für schuldig befunden. Nach der Waschung und dem Einwickeln des Leichnams im Kafan wird der Leichnam zu dem Ort getragen oder gefahren, an dem das Namaz-e Ǧanāza verrichtet wird. Das Totengebet wird am Friedhof oder in der Moschee abgehalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Namaz-e Ǧanāza stellen sich in Reihen hinter dem Imam auf. Die Anzahl der Reihen sollte ungerade sein. Der Imām steht mittig vor der ersten Reihe und der Körper des Verstorbenen wird vor dem Imām an der Front verortet. Der Leichnam wird so gelegt, dass die rechte Seite des Körpers Richtung Mekka zur Ka‘ba zeigt.

2 Ibn Māǧa, Abwāb al-Ǧanāʾiz, Bāb: ǧāʾa ġūsli r-raǧuli ʾmratahu wa ġūsli l-marʾati zauǧahā. Siehe auch Dāraquṭnī und al-Baihaqī.

3 Ibn Māǧa, Abwāb al-Ǧanāʾiz, Bāb: ǧāʾa n-naẓari ʾilā l-mayyiti ʾiḏā ʾudriǧa ʾakfānihi.

Erstes Takbīr

Der Imām beginnt das Gebet mit dem Takbīr (allāhu akbar). Alle anderen weiderholen das Takbīr in Gedanken. Folgend werden das Ṯanāʾ und die Sura al-Fātiḥa rezitiert:

Transkription:

subḥānaka llāhumma wa bi-ḥamdika wa tabāraka smuka wa-taʿālā ǧadduka wa ilāha ġairuk

.

Übersetzung: O Allah, Heilig bist Du mit Deiner Lobpreisung, und gesegnet ist Dein Name, und erhaben ist Deine Herrlichkeit, und niemand ist anbetungswürdig außer Dir.

Transkription:

bi-smi llāhi r-raḥmāni r-raḥīm. al-ḥamdu li-llāhi rabbi l-ʿālamīn. ar-raḥmāni r-raḥīm.

Māliki yaumi d-dīn. iyyāka naʿbudu wa-iyyāka nastaʿīn. ihdinā ṣ-ṣirāṭa l-mustaqīm. ṣirāṭa llaḏīna anʿamta ʿalaihim ġayri l-maġḍūbi ʿalaihim wa lā ḍ-ḍāllīn.

Übersetzung: Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

Aller Preis gehört Allah, dem Herrn der Welten, dem Gnädigen, dem Barmherzigen, dem Meister des Gerichtstages. Dir allein dienen wir, und zu Dir allein flehen wir um Hilfe. Führe uns auf den geraden Weg, den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, die nicht (Dein) Missfallen erregt haben und die nicht irregegangen sind.

Zweites Takbīr

Anschließend sagt der Imām „allāhu akbar“, ohne dabei seine Hände zu heben. Die Mitbetenden wiederholen es in Gedanken. Nun wird das Durūd Šarīf rezitiert:

Transkription:

allāhumma ṣalli ʿalā Muḥammadin wa ʿalā ʾāli Muḥammadin kamā ṣallaita ʿalā ʾIbrāhīma wa ʿalā ʾāli ʾIbrāhima ʾinnaka ḥamīdu m-maǧīd. allāhumma bārik ʿalā Muḥammadin wa ʿalā ʾāli Muḥammadin kamā bārakta ʿalā ʾIbrāhīma wa ʿalā ʾāli ʾIbrāhima ʾinnaka ḥamīdu m-maǧīd.

Übersetzung: O Allah, schütte Deine Gnade aus über Muhammad und den Anhängern Muhammads, so wie Du Gnade ausschüttetest über Ibrahim und den Anhängern Ibrahims; wahrlich, Du bist preiswürdig, erhaben.

O Allah, gib Muhammad Deinen Segen und den Anhängern Muhammads, so wie Du Ibrahim und den Anhängern Ibrahims Segen gabst; wahrlich, Du bist preiswürdig, erhaben.

Drittes Takbīr

Der Imām sagt zum dritten Mal laut „allāhu akbar“ und das Ǧanāza-Gebet für die verstorbene Person wird rezitiert. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen Erwachsenen, männlich oder weiblich, wird das folgende Gebet gesprochen:

Gebet für einen verstorbenen männlichen oder weiblichen Erwachsenen

Transkription:

allāhuma ġfir li-hayyinā wa mayyitinā wa šāhidinā wa ġāʾibinā wa ṣaġīrinā wa kabīrinā wa ḏakarinā wa unṯānā. allāhumma man aḥyaitahu minnā fa-aḥyihī ʿalā l-ʾislām wa man tawaffaitahu minnā fa-tawaffahu ʿalā l-ʾīmān. allāhumma taḥrimnā ʾaǧrahu wa taftinnā baʿdahu.

Übersetzung: O Allah, vergib unseren Lebenden und unseren Verstorbenen und unseren Anwesenden und unseren Abwesenden und

unseren Jungen und unseren Alten und unseren Männern und unseren Frauen. O Allah, halte denen unter uns, denen Du das Leben schenkst, fest am Islam, und denen unter uns, die Du sterben lässt, lasse sie im Glauben sterben. Beraube uns, o Allah, nicht der Wohltaten, die den Verstorbenen betreffen, und bewahre uns vor Zwietracht nach ihm.

Falls es sich bei der verstorbenen Person um

eine Frau handelt, so heißt der letzte Satz:

Transkription:

allāhumma taḥrimnā ʾaǧra wa taftinnā baʿda.

Übersetzung beraube uns, o Allah, nicht der Wohltaten, die die Verstorbene betreffen, und bewahre uns vor Zwietracht nach ihr.

Viertes Takbīr

Nachdem der Imām zum vierten Mal laut

„allāhu akbar“ gesprochen hat, wendet er sein Gesicht nach rechts und sagt „assalāmu ʿalaikum wa raḥmatu llāh“ und wiederholt dies, wobei er sein Gesicht nach links wendet. Damit ist das Totengebet abgeschlossen.

Die Teilnahme am Totengebet sowie an der anschließenden Beerdigung werden besonders belohnt. In einer Überlieferung des Heiligen Propheten MuhammadSAW heißt es:

„Wer an einem Trauerzug teilnimmt, bis das Totengebet verrichtet worden ist, der wird mit einem Qīrāṭ belohnt. Und wer daran teilnimmt, bis die Beerdigung vollzogen worden ist, der wird mit zwei Qīrāt belohnt. Jemand fragte den Propheten: Wie viel sind zwei Qīrāṭ? Der Prophet erwiderte: Sie entsprechen zwei riesigen Bergen.“4

Sunan An-Nasāʾī, Kitābu l-Ǧanāiz, Bāb: ṯawābi man ṣalla ʿalā ǧanāzatin

Spezielle Ǧanāza-Gebete für verstorbene

Kinder

Gebet für ein verstorbenes männliches Kind

Transkription:

allāhumma ǧʿalhu lanā salafa w-wa faraṭa w-wa ḏuḫra w-wa ʾaǧra w-wa šāfiʿa w-wa mušaffaʿan.

Übersetzung: O Allah, mache ihn zum Vorboten für uns und zum Trost für uns und zu etwas Gutem für uns und zur Belohnung für uns und zum Fürsprecher für uns und akzeptiere seine Fürsprache.

Gebet für ein verstorbenes weibliches Kind

Transkription:

allāhumma ǧʿalhā lanā salafa w-wa faraṭa w-wa ḏuḫra w-wa ʾaǧra w-wa šāfiʿata w-wa mušaffaʿatan.

Übersetzung: O Allah, mache sie zum Vorboten für uns und zum Trost für uns und zu etwas Gutem für uns und zur Belohnung für uns und zur Fürsprecherin für uns und akzeptiere ihre Fürsprache.

Hinweise zum Trauergebet
  • Beim Trauergebet gibt es kein Rukūʿ (Verbeugung) und keine Niederwerfung.

  • Wenn nötig, kann das Ǧanāza-Gebet auch in Abwesenheit des Leichnams gebetet werden. Es wird genauso gebetet wie das Ǧanāza-Gebet bei Anwesenheit des Leichnams.

  • Für mehrere verstorbene Personen wird gleichzeitig ein einziges Ǧanāza-Gebet verrichtet.

  • Für eine Person kann das Ǧanāza-Gebet mehrmals an verschiedenen Orten verrichtet werden.

  • Frauen können am Ǧanāza-Gebet teilnehmen. Wenn dieses Gebet jedoch auf dem Friedhof verrichtet wird, wird im Allgemeinen empfohlen, dass Frauen die Beerdigungsgesellschaft nicht begleiten.

  • Für totgeborene Säuglinge wird kein Ǧanāza-Gebet verrichtet und es findet keine Waschung statt. Es findet lediglich eine Beerdigung mit anschließendem Duʿā statt.

Die Beerdigung

Der Islam lehrt, die Bestattung mit äußerster Einfachheit zu arrangieren.

Das Grab wird so ausgehoben, dass die rechte Seite des Köpers zur Qibla zeigt. Das Gesicht des Toten sollte zudem vorher schon in Richtung Qibla geneigt sein:S

Beim Betreten und Verlassen des Friedhofs

wird das folgende Gebet (Duʿā) rezitiert5:

Transkription:

as-salāmu ʿalaikum ʾahla d-diyāri mina

l-muʾminīna wa l-muslimīna wa ʾinnā ʾin šā‘a llāhu bikum lāhiqūna nasʾalu llāha lanā wa lakumu l-ʿāfiyata.

Übersetzung: O hier ansässige Muslime und Gläubige, Friede auf euch, durch Allahs Willen werden auch wir zu euch kommen. Wir suchen Sicherheit für uns und für euch.

Nach dem Trauergebet wird der Leichnam zur Beerdigung auf den Friedhof gebracht. Der Sarg wird auf den Schultern getragen und alle, die den Sarg begleiten, schultern ihn abwechselnd. Wenn der Leichnam über eine längere Strecke zur Beerdigung gebracht werden muss, kann ein Sargwagen oder BestatterFahrzeug verwendet werden. Diejenigen, die dem Leichenzug folgen, setzen das Gedenken an Allah fort und beten in einem leisen Ton um Vergebung für die verstorbene Person.

Bevor der Leichnam in das Grab gelegt oder der Sarg endgültig verschlossen wird, wird das Gesicht des Verstorbenen in Richtung Qibla geneigt.

Der Sarg (Leichnam) wird mit Sorgfalt und größter Vorsicht mit Seilen oder einem Sargversenker ins Grab gelegt. Wenn der Leichnam in das Grab gesenkt wird, wird Folgendes gesprochen6:

Transkription:

bi-smillāhi wa ʿalā sunnati rasūli llāhi.

Übersetzung: Im Namen Allahs und gemäß der Sunna des Gesandten AllahsSAW.

Im nächsten Schritt wird der Sarg mit Erde überschüttet. Dabei wird Folgendes gesprochen:

(Der Heilige Qurʾān: 20:56)

Transkription:

minhā ḫalaqnākum wa fīhā nuʿīdukum wa minhā nuḫriǧukum tārtan ʾuḫrā.

Übersetzung: Aus ihr (der Erde) haben Wir euch erschaffen, und in sie werden Wir euch zurückkehren lassen, und aus ihr bringen Wir euch abermals hervor.

Das Grab wird verschlossen und mit Erde wird eine leichte Hügelform geformt. Dies entspricht der Sunna des Heiligen ProphetenSAW. Wenn die Beerdigungszeremonie beendet ist, wird ein kurzes stilles Gebet mit erhobenen Händen für die Vergebung der verstorbenen Person gesprochen. Beim Verlassen des Friedhofes wird Folgendes gebetet:

Transkription:

as-salāmu ʿalaikum ʾahla d-diyāri mina

l-muʾminīna wa l-muslimīna wa ʾinnā ʾin šā‘a llāhu bikum lāhiqūna nasʾalu llāha lanā wa lakumu l-ʿāfiyata.

Übersetzung: O hier ansässige Muslime und Gläubige, Friede auf euch, durch Allahs Willen werden auch wir zu euch kommen. Wir suchen Sicherheit für uns und für euch.

5 Sunan Ibn Māǧa, kitābu l-ǧanāʾiz, bāb ǧāʾa fīmā yuqālu ʾiḏā daḫala l-maqābira

6 Sunan Ibn Māǧa, kitābu l-ǧanāʾiz, bāb ǧāʾa ʾidḫāli l-mayyiti l-qabra

Verhaltensregeln

Folgende Verhaltensregeln sollen bei einer Beerdigung beachtet werden:

  • Damit die Angehörigen die Möglichkeit haben, den Sarg in Würde zu senken, sollten nur die Personen, die den Sarg tragen, sich in unmittelbarer Nähe des Grabes aufhalten. Alle anderen sollten hinten stehen.

  • Wenn der Sarg in das Grab gesenkt wurde, sollten die Familienangehörigen und die Ältesten der Gemeinde als erstes die Möglichkeit erhalten, die Erde zu schütten.

Gesunder Menschenverstand und Rücksichtnahme sind der beste Leitfaden für die richtigen Verhaltensweisen bei einer Beisetzung.

Das sollte gemacht werden:
  • Drücken Sie Ihr Beileid aus Es ist nicht leicht, die richtigen Worte zu finden, um jemandem, der gerade einen geliebten Menschen verloren hat, sein Beileid auszusprechen. Es ist die Sunna des Heiligen Propheten MuhammadSAW, dass er der trauernden Familie in der Zeit der Trauer Essen gebracht hat.

  • Das Beileid wird den Angehörigen der verstorbenen Person ausgesprochen. Die Beileidsbekundungen müssen so formuliert sein, wodurch die verstorbene Person Ehre, Achtung und Lob erfährt.

  • Bleiben Sie in Kontakt Allzu oft entsteht das Gefühl, dass die Familie des Verstorbenen ihren Freiraum und ihre Zeit zum Trauern braucht, aber ein einfacher Anruf oder eine Nachricht nach der Beerdigung lässt die Familie wissen, dass sich um sie gekümmert wird.

Darauf sollte geachtet werden:
    • Smartphones sollten während der Beisetzungszeremonie stumm geschaltet werden.

    • Auch Kinder werden früher oder später mit dem Thema Tod konfrontiert. Daher sollte früh mit den Kindern über den Tod gesprochen werden. Dies in einer Art, wodurch sie keine Furcht vor dem Tod entwickeln. Ihnen sollte erklärt werden, dass der Tod genau wie die Geburt zum natürlichen Kreislauf des Lebens gehört. Wenn es sich um eine Beerdigung einer nahestehenden Person handelt (Großeltern, Tante, Onkel etc.), sollten Kinder die Möglichkeit haben, an der Beerdigung teilzunehmen. Hier ist der Instinkt als Eltern gefragt: Wenn das Gefühl entsteht, dass die Situation das Kind belasten kann, soll darauf verzichtet werden, das Kind mit zur Beerdigung zu nehmen.

    • Gemäß der Sunna des Heiligen Propheten MuhammadSAW darf nicht länger als drei Tage getrauert werden. Danach sollte das Leben wieder zur Normalität zurückkehren.

    • Witwen sollen nach dem Ableben des Ehemannes eine Wartezeit der Enthaltsamkeit einhalten, die vier Monate und zehn Tage beträgt (Der Heilige Qurʾān: 2:235). Während dieser Zeit ist es Witwen nicht erlaubt, sich mit anderen Männern zu treffen, die sie heiraten können (bekannt als „na-mahram“). Diese Regel kann jedoch in Notfällen außer Acht gelassen werden, etwa wenn die Witwe erkrankt ist und medizinische Hilfe aufsuchen muss. Sie darf sich in dieser Zeit nicht schminken, festlich kleiden, parfümieren oder an festlichen Zeremonien teilnehmen. Diese Zeit sollte sie mit dem Gedenken Allahs und mit Geduld und Dankbarkeit gegenüber ihrem Schöpfer verbringen.

FAQ

Der Islam hat einen würdevollen Weg der Beisetzung gelehrt. Laut der islamischen Lehre wird der Leichnam gewaschen, in Tüchern umhüllt und beerdigt. Alle anderen Beisetzungsarten wurden von Muslimen in der Geschichte den Umständen entsprechend eingesetzt. In Deutschland besteht seither die Möglichkeit einer Erdbestattung, unabhängig der wirtschaftlichen Umstände. Denn auch bei einer finanziellen Notlage unterstützt die Sozialkasse eine Erdbestattung.

In Deutschland werden oft in Fällen, bei denen die Todesursache unklar ist, oder der Verdacht auf einen nicht-natürlichen Tod besteht, die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese können eine gerichtsmedizinische Obduktion anordnen, denen man rechtlich nicht entgegentreten kann. Wird von der Klinik zur genaueren Klärung eines natürlichen Todes eine Obduktion empfohlen, kann mit der Erlaubnis von den Angehörigen eine klinische Obduktion veranlasst werden. Diese Erlaubnis muss nicht erteilt werden.

In Deutschland wird bei den Erdbestattungen zwischen Reihenund Wahlgräber unterschieden:

Reihengrab

Bei einem Reihengrab ist die Lage des Grabes vorgegeben, der Ort auf dem Friedhof kann von den Angehörigen nicht selbst gewählt werden. Man erwirbt die Nutzung für dieses Grab für eine bestimmte Zeit (meist zwischen 15-25 Jahren). Nach Ablauf dieser Ruhefrist ist das Grab nicht verlängerbar, und kann von der Friedhofsverwaltung abgeräumt bzw. eingeebnet werden.

Wahlgrab

Bei einem Einzelwahlgrab wird das Grab ebenfalls für eine bestimmte Zeit erworben (meist zwischen 20-30 Jahren), allerdings ist die Nutzung des Grabes verlängerbar. Daher wählen viele Musliminnen und Muslime Wahlgräber aus. Oft können die Angehörigen auch die Lage des Grabes wählen. Einige Friedhöfe vergeben die Wahlgräber auf den muslimischen Grabfeldern der Reihe nach. Wahlgräber sind oft etwas teurer.

Tiefoder Doppelwahlgrab

Bei einem tiefergelegten Grab können zwei Verstorbene übereinander auch zeitversetzt beigesetzt werden. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Grab. Das Grab kann von den Angehörigen oft ausgewählt werden und man erwirbt die Nutzung des Grabes für eine Dauer von meist 20-30 Jahren. Auch hier ist die Nutzungsdauer verlängerbar.

Bei Doppelwahlgräbern befinden sich die Gräber nebeneinander, sodass zwei Personen nebeneinander zeitversetzt beigesetzt werden können. Auch hier ist es auf manchen Friedhöfen möglich, die Doppelgräber zusätzlich tiefer zu legen, sodass bis zu vier Personen beigesetzt werden können.

Für den Verstorbenen soll gebetet werden, dass Allah Taʿālā seinen Rang erhöhe und wenn er oder sie eine Übeltat begangen hat, so soll Er die Übeltat und Sünden vergeben und für die Hinterbliebenen Mittel Seiner Gunst zur Verfügung stellen. Es müssen nicht bestimmte Qurʾān Verse rezitiert werden. Es kann in eigener Sprache für den Verstorbenen, für sich selbst oder für andere gebetet werden.

Der Besuch der Gräber frühmorgens ist Sunna und eine Tugend. In den Friedhöfen findet sich eine Spiritualität wieder und sollten daher regelmäßig aufgesucht werden. Der Mensch wird an seinen Stellenwert erinnert und daran, dass er in diese Welt als ein Reisender gekommen ist. Heute befindet er sich auf der Erde und morgen wird er sich unter der Erde befinden. In einem Ḥadīṯ heißt es, dass der Mensch Folgendes sprechen soll, wenn er zu den Gräbern kommt:

Transkription:

as-salāmu ʿalaikum ʾahla d-diyāri mina

l-muʾminīna wa l-muslimīna wa ʾinnā ʾin šā‘a llāhu bikum lāhiqūna nasʾalu llāha lanā wa lakumu l-ʿafiyata.

Übersetzung: O hier ansässige Muslime und Gläubige, Friede auf euch, durch Allahs Willen werden auch wir zu euch kommen. Wir suchen Sicherheit für uns und für euch.

„Nach unserem Verständnis können die Verstorbenen die Gespräche der in dieser Welt Lebenden nicht unmittelbar hören. Wenn jedoch Allah Taʿālā es vermag, kann Er die Gespräche der hier Lebenden ihnen überbringen. Und ab und zu überbringt Er diese auch dem Zweck entsprechend. Genauso beten die Verstorbenen mit der Erlaubnis Allahs und der ihnen gewährten Möglichkeit für die auf der Welt Lebenden. Da jedoch all diese Angelegenheiten unmittelbar mit dem Willen Allah Taʿālās zu tun haben, sollte diesbezüglich nur der Weg eingeschritten werden, über dem die Šarīʿa mit aller Deutlichkeit die Erlaubnis erteilt hat, wie zum Beispiel für diese zu beten und Ṣadqa für sie zu entrichten, um ihnen den guten Lohn zu gewähren und somit von Bräuchen und Riten geschützt zu bleiben. Dies sind die besten

Wege, um eine Bindung zu betonen. Wenn Allah Taʿālā mag, wird er in diesem Fall die Verstorbenen hierüber informieren. Und diese werden wiederum durch die von Allah Taʿālā gewährten Möglichkeiten für ihre Hinterbliebenen beten. Die Verstorbenen unmittelbar anzusprechen, damit sie für einen beten oder eine Aufgabe für einen erledigen, ist eine Form des Širks, den der Islam nicht unterstützt.“7

„Schaut, sie geben zwar nicht die Antwort des Grußes mit wa ʿalaikumu s-salām, aber Allah Taʿālā übermittelt ihnen den Gruß, der ein Gebet ist. Die Stimmen, die wir vernehmen, werden mit der Luft übertragen, aber diese Bindung existiert nicht zwischen den Verstorbenen und euch. Aber Allah Taʿālā macht bei assalāmu ʿalaikum die Engel zum Bindeglied. Dasselbe betrifft das Durūd Šarīf (Die Lobpreisung des Heiligen Propheten MuhammadSAW), welches die Engel den Heiligen ProphetenSAW übermitteln.”8

 

Zu dem Verstorbenen gelangen nur die Gebete und die Wohltätigkeit. Eine Gläubige und ein Gläubiger sollten das Gebet fünfmal am Tag verrichten und im Rukūʿ (der Verbeugung) und in der Saǧda (der Niederwerfung) für den Verstorbenen beten. Zu dem Verstorbenen gelangt der Lohn für das Lesen des Heiligen Qurʾān nicht.9

In der Šarīʿa gibt es keinen authentischen Beleg für das Lesen von bestimmten Versen, Suren (Qul oder Fātiḥa) oder gar dem gesamten Heiligen Qurʾān für den Verstorbenen. Das Duʿā (Bittgebet) und das Istiġfār (Das Gebet zur Vergebung) erreichen den Verstorbenen. Weder der Heilige Prophet MuhammadSAW noch die geehrten Gefährten sind einem solchen Brauch nachgegangen. Es handelt sich um eine Bidʿāt (religiöse Neuerungen). Der Islam benötigt derartige Bräuche nicht.10

Beim Duʿā (Bittgebet) am Grab dürfen die Hände gehoben werden. Dies geht aus einem Ḥadīṯ hervor. Imām BuḫārīRH schreibt in seinem Artikel Rafaʿu l-Yadain das Ḥadīṯ:

„Von ʿĀʾišaRA ist berichtet, dass sie sagte: Der Gesandte AllahsSAW ging eines Nachts raus und ich schickte BarirahRA, um ihm zu folgen und nachzusehen, wohin er ging. Sie sagte: ‚Er ging in Richtung al-Baqīʿ al-Ġarqad [dem Friedhof in Madinah], und er stand am Fuße von al-Baqīʿ und hob seine Hände, dann ging er fort. Barirah kam zu mir zurück und erzählte es mir, und als der Morgen anbrach, fragte ich ihn danach. Ich sagte: ‚O Gesandter AllahsSAW, wohin bist du letzte Nacht gegangen?‘ Er sagte:

‚Ich wurde zu den Leuten von al-Baqīʿ geschickt, um für sie zu beten.‘“11

„Es soll daran geglaubt werden, dass sich der Mensch im Grab Fragen stellen muss. Ihre Details und Zustand sollen Gott überlassen werden. Diese Angelegenheit des Menschen ist mit Gott verbunden. Er unternimmt diese, wie Er vermag. Zudem ist das Wort des Grabs sehr umfassend. Wenn der Mensch stirbt, ist sein Zustand nach dem Tod, wo immer Gott ihn einbehält, das Grab; er mag im Fluss ertrinken oder verbrennen oder auf der Erde liegen bleiben. Nach seinem Ableben aus der Welt befindet sich der Mensch im Grab und die Fragen und Rechenschaften, denen er Antwort zu stehen hat, ihre Details kennt Allah Taʿālā am besten. Der Mensch soll sich für jene Welt vorbereiten und er soll nicht darüber besorgt sein, ihren Zustand in Erfahrung zu bringen.“12

9 Vgl. Zeitschrift Al-Fazl, 03. Juli 1922, Zeitschrift Badr, 16. März 1904.

10 Vgl. Zeitschrift Badr, 16. März 1904.

11 Muslim Bāb mā yuqālu ʿinda duḫūli l-qabari wa d-duʿāʾ li-ʾahlihā

12 Hadhrat Mirza Ghulam AhmadAS in Zeitschrift Badr, 14 Februar 1907.

“Nach dem Tod hat die Seele eine Beziehung zum Grab, die jenen, die die Fähigkeit besitzen, Visionen zu haben, kundgetan wird. Sie können die Bewohner der Gräber in ihren Gräbern sitzen sehen und sich mit ihnen unterhalten. Dies wird durch wahre Aḥadīṯ festgelegt. Ein wohlbekanntes Ḥadīṯ erwähnt das Ṣalāt in einem Grab, es wird in den Ahadith auch erwähnt, dass die Toten das Geräusch von Schritten hören können und den Friedensgruß erwidern. Sie haben auch eine Beziehung zum Himmel.”13

„Was immer in den Aḥadīṯ des Heiligen ProphetenSAW zu diesem Thema gesagt worden ist, ist völlig richtig. Es steht uns nicht zu, dessen Wesen zu erforschen. Alles, was wir festzustellen haben, ist, dass eine solche Beziehung besteht und dass sie keine Unmöglichkeit ist.”14

 
 

Die Taten hängen von den Absichten ab. Es ist die Natur des Menschen, dass er nach dem Ableben jener Wesen, die er liebt, diese weiterhin so weit wie möglich würdigen möchte. Daher würdigen sie ihn auf ihre eigene Weise. Auch die Verstorbenen haben eine Würde. Allah und Sein Prophet haben auch für den

Leichnam eines Gläubigen eine Würde festgelegt. Wenn die Würde nicht wichtig wäre, wären die Waschung (Ġusl), das Bedecken mit Tüchern (Kafan) und das Parfümieren nicht von Bedeutung. Nach unserer Ansicht ist das Pflegen der Gräber unter gewissen Umständen erlaubt. Geschieht dies aber als Zurschaustellung, so ist dies verboten.15

Dies gilt auch für das Pflanzen und Ablegen von Blumen und Kränzen auf Gräbern. Dies wird als sinnlose Handlung bewertet, die zur Totenverehrung und letztlich zum Širk führt.16 Das Grab sollte schlicht und einfach gehalten werden (Bsp. Kieselsteine o.Ä.).

Auf der anderen Seite finden sich auch Gräber von Muslimen vor, die kaum bis gar nicht gepflegt werden. Oft werden in islamischen Ländern von den Friedhofsverwaltungen eine gewisse Grundpflege des Friedhofes und der Gräber betrieben. In Deutschland ist der Nutzungsberechtigte allein für die Pflege des Grabes verantwortlich. Eine gewisse Grundpflege (Entfernen von Unkraut und Blättern etc.) wird von den Angehörigen vorausgesetzt. Oft ist die Pflege der Gräber in der Friedhofssatzung geregelt. Sollte es keine Familienangehörige in Deutschland geben, die der Pflege des Grabs nachkommen können, sollten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus den Religionsgemeinschaften diese Aufgabe übernehmen.

Quellen:

9 Vgl. Zeitschrift Al-Fazl, 03. Juli 1922, Zeitschrift Badr, 16. März 1904.

10 Vgl. Zeitschrift Badr, 16. März 1904.

11 Muslim Bāb mā yuqālu ʿinda duḫūli l-qabari wa d-duʿāʾ li-ʾahlihā

12 Hadhrat Mirza Ghulam AhmadAS in Zeitschrift Badr, 14 Februar 1907.

13 Vgl. Die Essenz des Islam Band 2 Seite 458-459.

14 Vgl. Die Essenz des Islam Band 2 Seite 456.

15 Vgl. Fiqh-Ahmadiyya S. 265-266.

16 Vgl. Q&A mit Hadhrat Mirza Tahir AhmadRH vom 13. Januar 1995.