Mitgliedschaft zur Unterstützung der Bestattungskosten

Für eine Beerdigung in Deutschland können schnell Kosten über 5000€ anfallen. Es gibt viele islamische Vereine, die Unterstützung bei Bestattungen anbieten. Allerdings werden keine Friedhofsgebühren in Deutschland übernommen. Auch die Überführung der Verstorbenen ins Ausland ist meist auf wenige Länder wie der Türkei und den Balkanländern begrenzt.

Nach langjähriger Planung konnte An-Nusrat e.V. zusammen mit der Wirtschafts-vereinigung der Ahmadiyya Muslim Jamaat ein Mitgliedermodell entwerfen, das sich Ihren individuellen Wünschen anpassen lässt. Das Mitgliedermodell wurde Anfang des Jahres 2023 von Hudhur-e-Aqdasatba genehmigt.

Infovideo: Wie funktioniert die Mitgliedschaft zur Bestattungsvorsorge?

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft?

🗹 Übernahme der Bestatterkosten (Optional mit Friedhofskosten in Deutschland oder Auslandsüberführung)

🗹 kein Gesundheitstest

🗹 keine Wartezeit

🗹 keine Aufnahmegebühr

🗹 steuerlich absetzbar

Für wen ist eine Mitgliedschaft sinnvoll?

Wenn Sie

  1. vorsorgen möchten
  2. Ihren Hinterbliebenen nicht finanziell zur Last fallen möchten
  3. Ihre Familie im Ausland lebt und sich niemand um Ihre Beisetzung kümmern kann
  4. keine Nachkommen haben, die sich um Ihre Bestattung kümmern können
  5. An-Nusrat e.V. aktiv unterstützen möchten und gleichzeitig einen Mehrwert erhalten möchten

Häufige Fragen

Was möchten Sie gerne wissen?

Es gibt keine Wartezeit. Die Mitgliedschaft beginnt sofort, nachdem die Unterlagen überprüft wurden und der erste monatliche Beitrag abgebucht wurde.

Es muss nur der monatliche Beitrag geleistet werden. Es müssen keine Einmalbeiträge gezahlt werden

Wenn Sie bereits über 75 Jahre alt sind, können wir einen individuellen Vorsorgevertrag machen. Kontaktieren Sie uns:
069 247413715

An-Nusrat e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und fördert verschiedene Projekte. Mit Ihrem Mitgliedbeitrag fördern Sie alle Projekte gleichermaßen. Es gibt keine Gewinnausschüttungen.

Ja, bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Zuwendungen gemäß § 10b EStG und können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Bis zu einer Gesamtsumme von 300€ im Jahr genügen dem Finanzamt die Buchungsbestätigungen Ihrer Bank. Wenn Sie in einem Kalenderjahr über 300€ an Mitgliedsbeiträgen oder Spenden gezahlt haben, können wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen.  

Nein, der Beitragsvorteil gegenüber anderen Altersklassen bleibt bestehen. Die Staffelung der Mitgliedsbeiträge nach Altersklasse soll eine frühe Mitgliedschaft fördern.